Zulassung nach §15 WpIG

Zulassung nach §15 WpIG (ehemals §32 KWG)

Erfahrene Bankberater möchten sich gerne als unabhängiger Vermögensverwalter selbstständig machen, und Finanzanlagenvermittler möchten gerne ihr Geschäft in Richtung individuelle Vermögensverwaltung erweitern und dabei gleichzeitig auch Zukunftssicherheit bekommen. In beiden Fällen ist es notwendig, eine Zulassung nach §15 WpIG (insbesondere für den Tätigkeitsbereich Finanzportfolioverwaltung) von der BaFin zu erhalten.

Der Zulassungsprozess ist komplex, und die Erstellung der notwendigen Unterlagen und Strukturen für das zukünftige Wertpapierinstitut ist aufwändig. Zudem ist es sehr wichtig den Prozess und den Antrag effizient und vorausschauend zu organisieren um die Zulassung möglichst schnell zu erhalten. Da macht es Sinn, die Hilfe eines erfahrenen und pragmatischen Beraters zu nutzen.

Wir bieten dabei unter anderem folgende Dienstleistungen an

  • Unterstützung bei der Entwicklung der Dokumente für den Erlaubnisantrag nach §15 WpIG
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank
  • Unterstützung bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen wie z.B. Orga-Handbuch, Unterlagen und Verträge für Kunden, etc
  • Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der notwendigen operativen Infrastruktur, und bei der Auswahl möglicher Dienstleister und Partner